01
Ihr habt eine ungenügende Note in einem Unterrichtsfach geschrieben, welches durch unsere Vorbereitungskurse abgedeckt wird.
02
Die Rückforderungsansprüche wurden spätestens 30 Tage nach der offiziellen Bekanntgabe der Noten von Seiten Fachhochschule getätigt.
Falls das herunterladen bzw. das hochladen der Modulendprüfung bis zu diesem Datum nicht möglich ist bedarf es zwingend vorgängig einer Ankündigung per E-Mail an info@simple-learning.ch, damit die notwendigen Rückstellungen in unserer Buchhaltung gebildet werden können.
03
Falls nur der Semesterbegleitkurs (SBK) oder der Prüfungsvorbereitungskurs (PVK) in einem Fach von Simple Learning angeboten und durchgeführt wird, entfällt der Anspruch für die "SBK Rückzahlung". Dies trifft auch zu, falls ein Kurs (SBK oder PVK) abgesagt werden muss und kein freier Platz in einem anderen Kurs vom selben Fach vorhanden ist. Die Ansprüche entfallen in diesen Fällen vollständig und unwiderruflich. Eine Teilrückzahlung bei ungenügender Note (< 4) ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
04
Ihr habt den Semesterbegleitkurs (SBK) sowie den Prüfungsvorbereitungskurs (PVK) im selben Semester vollumfänglich besucht und dies mittels eurer Unterschrift im jedem Kursteil auf der jeweiligen Teilnehmerliste belegt.
05
Bei Erfüllung sämtlicher oben erwähnter Kriterien, erhält der Teilnehmende innert nützlicher Frist bei einer ungenügenden Note (< 4) die vollen Kurskosten des Semesterbegleitkurses (SBK) (maximal 90 Schweizer Franken), auf sein gewünschtes Schweizer Bankkonto/Postkonto überwiesen.